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WARTUNG

Dem Betreiber von sicherheitstechnischen Anlagen obliegt deren hohe Verfügbarkeit, die er durch die Wartung und Instandhaltung der Gerätschaften sicherstellen muss. Da diese Leistungen ausschließlich durch speziell geschulte Fachunternehmen zu erbringen sind, bietet die GES im Sinne der langfristigen Zusammenarbeit zwischen unseren geschätzten Kunden und unserem Unternehmen, die qualifizierte Leistungserbringung im Bereich der Wartung und Instandhaltung an.

Zur Sicherstellung einer hohen Verfügbarkeit aller Funktionen bei Gefahrenmeldeanlagen und das Erreichen des damit einhergehenden Schutzzieles, ist trotz des Einsatzes hochmoderner Technik, eine regelmäßige intensive Überprüfung erforderlich. Dies erfolgt innerhalb der GES durch speziell für die Wartung qualifizierte Teams, deren terminliche Abstimmung mit dem Kunden bereits Wochen vorher erfolgt und digital bestätigt wird.

Die Wartungserbringung bei der GES ist in vielen Bereichen vollkommen digitalisiert und stellt dem Kunden die Wartungsprotokolle ebenfalls in digitaler Form, ausschließlich aus der sicherheitstechnischen Zentraltechnik generiert.

WARTUNGSLEITUNGEN

Unter Wartung und Instandhaltung versteht man die Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes. Die Lebensdauer von Wirtschaftsgütern wird erhöht.

  • Sie sichert Ihnen die vollumfängliche Leistung zu
  • Die Investitionen werden durch Pflege geschützt
  • Fernüberwachung, Fernwartung und Fernparametrierung
  • E-Check / BGVA3 / DGUV Prüfungen